Bauen am Hang
Baugrundstücke in Hanglage sind beliebt. Für ihre Bebauung können architektonisch ansprechende und gründungstechnisch überzeugende Lösungen gefunden werden, die dem Bauherrn langfristig Freude und Vergnügen bereiten. Damit die Freude erhalten bleibt, müssen aber die Baukosten kalkulierbar bleiben. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise, die helfen, den Aufwand zu senken und die Kosten zu begrenzen.Die 5 wichtigsten Grundregeln für das Bauen am Hang im Überblick:
Planung nur anhand einer HöheneinmessungGrundstück nur kaufen, wenn Baugrundgutachten vorliegtWährend Bauzeit Baugrube vor Hangwasser schützenVor Baubeginn Entwässerungsmöglichkeiten prüfen Baugrube bei Aushub immer auf Wasser kontrollieren

1. Bauen am Hang:
Höhenlage der GründungssohleIn der Regel wird der Boden mit zunehmender Tiefe fester und tragfähiger. Da diese Zunahme mehr oder weniger oberflächenparallel verläuft, lässt sich nicht vermeiden, dass bei Hanglage die Gründung in Schichten unterschiedlicher Tragfähigkeit erfolgt. Je steiler der Hang, desto aufwändiger kann die Gründung werden.Was kostet denn nun das Bauen am Hang mehr als in flachem Gelände? Insbesondere sind Zusatzkosten zu erwarten, wenn an der Talseite des Gebäudes aufgeschüttet werden und an der Bergseite ein Einschnitt in den Hang erfolgen muss. Die Voraussetzung für eine Kostenplanung muss deshalb immer eine Höhenaufnahme des gesamten Grundstückes sein. Nur damit ist es möglich, das Gebäude optimal in den Hang einzupassen und kostenreduzierende Maßnahmen zu planen, wie z.B. eine Abstufung der Gründungsebene oder Anzahl und Umfang von notwendigen Stützbauwerken usw.
MERKE: Planung nur anhand einer Höheneinmessung
2. Bauen am Hang: Baugrund

Die genaue Kenntnis der Standfestigkeit des Untergrundes ist für das spätere Kostenbild von extremer Wichtigkeit. Besteht der Untergrund bereits in geringer Tiefe aus Fels, dann wird der Aushub zwar teurer, die Gründungs- und Sicherungsmaßnahmen werden dann aber einen geringeren Aufwand erfordern. Allerdings muss die Qualität des Felses bekannt sein, denn nicht jeder Fels lässt sich steil böschen oder kann die zusätzlichen Lasten des Hauses aufnehmen.Besonders ungünstig ist die Situation dort, wo die Schichten im Untergrund schnell wechseln und/oder Wasser führen. Als Beispiel seien hier die Hänge der Oberen Süßwassermolasse in Bayern genannt oder die Hänge des Vorgebirges westlich von Köln. Einen ersten Hinweis können entsprechende Karten über Rutschgefährdungen (z.B. Rheinland-Pfalz) oder Geo-risiko-Karten (Bayern) geben. Leider gibt es diese Karten noch nicht flächendeckend, aber da immer mehr Länder solche Gefahrenkarten veröffentlichen, lohnt sich eine Internet-Recherche immer. Allerdings sind die Karten für den Laien oft nicht leicht zu deuten.Grundsätzlich sollte bei Hanggrundstücken vor Planungsbeginn immer eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden, damit Klarheit über den Untergrund besteht und die Folgerungen aus der Untergrundsituation bei der Planung und beim Bauantrag berücksichtigt werden können. So ist z.B. bei ungünstigen Bedingungen eine Anhebung des Gebäudes ohne wesentliche Kosten zu empfehlen, falls sie nach B-Plan genehmigungsfähig ist.MERKE: Vor Planungsbeginn Baugrundgutachten einholen
3. Bauen am Hang: Wasser
3.1 Oberflächenwasser
Bei Oberflächenwasser handelt es sich – wie der Name schon sagt -, um Wasser (insbesondere Regenwasser), das von der Oberfläche in die Baugrube läuft. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn der Hang steil ist und/oder Trockenrinnen auf das Haus zulaufen.Es empfiehlt sich, die Baugrube durch Aufwallung vor zulaufendem Wasser zu schützen, die Baugrubenböschungen abzudecken und im Bedarfsfall einen Pumpensumpf vorzusehen.Später wirkt das Haus für das vom Hang ablaufende Wasser wie ein Staudamm. Soweit die Außenanlagen nicht ausreichendes Gefälle vom Haus weg haben, können sich dann schnell größere Wassermengen vor der Wand einstauen. Deshalb müssen alle Tiefpunkte einen entsprechenden Anschluss an die Grundstücksentwässerung erhalten, der regelmäßig zu reinigen ist.
MERKE: Während der Bauzeit Baugrube vor Hangwasser schützen
3.2 Grund- und Schichtwasser
Liegt die Gründungssohle unter Wasser, dann ist immer mit zusätzlichen Maßnahmen, sprich Kosten zu rechnen. Ist ein Grundwasserleiter mit hoher Durchlässigkeit vorhanden, dann sind große Wassermengen zu beherrschen. Handelt es sich um Schichtwasser, dann sind die Wassermengen zwar meist geringer, aber die Abdichtung kann genauso aufwändig werden. Ein grundsätzliches Problem ist in beiden Fällen aber die Festlegung des Bemessungswasserstandes, damit die Abdichtung und die Auftriebssicherheit ausreichend genau planbar sind.Selbst kleine Wassermengen können ein Problem darstellen. Sie werden am besten über eine Dränage abgefangen, wenn diese aber nicht an den Kanal angeschlossen werden darf, müssen andere Lösungen gefunden werden.
MERKE: Vor Baubeginn immer Entwässerungsmöglichkeiten prüfen
4. Bauen am Hang: Wasseraustritte
Wenn sich beim Aushub der Baugrube in der Böschung oder der Sohle Wasser zeigt, dann sind sofort alle weiteren Aushubarbeiten zu beenden. An den entsprechenden Stellen ist sofort Boden wieder anzuschütten und so der alte Gleichgewichtszustand wieder herzustellen. Die Bauleitung muss dann den Bodengutachter hinzuziehen, um die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Diese Unterbrechung der Bauarbeiten wird immer billiger, als wenn später zig m³ Boden abgefahren und durch anderen Boden ersetzt werden müssen.
MERKE: Baugrube immer auf Wasser kontrollieren
5. Bauen am Hang: Baugrundrisiko
Bleibt noch zu erwähnen, dass der Baugrund ein Baustoff ist, den der Bauherr zur Verfügung stellt. Zeigen sich also in der Baugrube Boden- oder Wasserverhältnisse, die in der Baubeschreibung nicht angegeben waren, dann ist der Unternehmer berechtigt, die sich daraus ergebenden Kosten ohne Wenn und Aber dem Bauherrn in Rechnung zu stellen.Da diese zusätzlichen Arbeiten im Angebot nicht erwähnt sind und bei Nachträgen gerne großzügig kalkuliert wird, kann das für den Bauherrn recht teuer werden. Schlimmer wirken sich allerdings meist die Terminverzögerungen aus, wie zusätzliche Mieten, Bauzeitverlängerung usw.Auch wenn es – im schlimmsten Fall –durch Wasser, Bodenverhältnisse und Hangneigung bedingt zu einer Rutschung kommt, die auch noch das Nachbargrundstück in Mitleidenschaft zieht, gilt: Der Bauherr ist der Zustandsstörer und letztendlich gegenüber dem Nachbarn haftbar.
6. Schlussbemerkung
Leider sieht man es einem Hang nicht an, ob er sich in einem stabilen oder einem labilen Gleichgewicht befindet. Das Anlegen einen Baugrube im Hang kann das empfindliche Gleichgewicht des Hanges stören. Damit Bauen am Hang dem Bauherrn trotzdem Freude macht, ist vor Baubeginn unbedingt eine Baugrunduntersuchung notwendig!